Winterliche Straßenverhältnisse bringen den Berufsverkehr regelmäßig durcheinander. Die juristische Lage ist dabei klarer, als viele denken: Nicht jedes Hindernis auf dem Weg ins Büro oder in die Werkstatt verschiebt auch die Verantwortung. Entscheidend ist, wessen „Risikosphäre“ betroffen ist – die des Betriebs oder die des Beschäftigten. Das Wegerisiko liegt beim









