Kleinunternehmer profitieren von einer einfachen Umsatzsteuerregelung: Sie weisen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen diese auch nicht an das Finanzamt abführen. Der Preis dafür ist allerdings, dass sie aus Eingangsrechnungen keine Vorsteuer geltend machen können. Das wird spätestens dann wichtig, wenn ein Betrieb wächst und aus der Kleinunternehmerregelung









