Der Bundestag hat Ende 2025 die rechtliche Grundlage für eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) geschaffen. Das Umsetzungsgesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Kernstück ist der neue § 356a BGB, der ab dem 19. Juni 2026 gilt. Ziel ist, den Widerruf von online geschlossenen Verträgen so einfach zu machen wie deren Abschluss. Grundlage sind









