
Das Deutschlandticket hat sich seit seiner Einführung als fester Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs etabliert. Für Unternehmen gewinnt es zunehmend auch aus arbeitsrechtlicher und steuerlicher Sicht an Bedeutung. Wie die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) berichtet, kann das Ticket auch im Jahr 2026 als steuerfreies Gehaltsextra eingesetzt werden – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen werden eingehalten. Für Arbeitgeber in Ostwestfalen-Lippe eröffnet das Gestaltungsspielräume bei der Mitarbeiterbindung, ohne dass zusätzliche Lohnnebenkosten entstehen.
Steuerfreiheit bei zusätzlicher Leistung
Grundlage für die steuerliche Behandlung ist § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG). Danach sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dazu zählt auch das Deutschlandticket.
Entscheidend ist das „Zusätzlichkeitskriterium“. Das Ticket oder der Zuschuss darf nicht durch eine Gehaltsumwandlung finanziert werden, bei der ein Teil des bisherigen Bruttolohns in das Ticket fließt. Wird das Deutschlandticket hingegen als echte Zusatzleistung gewährt, bleibt es steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber sparen in diesem Fall die üblichen Lohnnebenkosten, während Beschäftigte den geldwerten Vorteil nicht versteuern müssen.
Keine Anrechnung auf die 50-Euro-Freigrenze
Ein weiterer Vorteil: Das Deutschlandticket fällt nicht unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro. Diese Freigrenze gilt für bestimmte Gutscheine oder geldwerte Vorteile. Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln sind hiervon unabhängig geregelt. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden das Ticket also zusätzlich zu anderen steuerfreien Sachbezügen gewähren.
Allerdings wirkt sich die Steuerfreiheit auf die Entfernungspauschale aus. Erhalten Beschäftigte einen steuerfreien Zuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, mindert dieser Zuschuss grundsätzlich die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale. Das bedeutet: Die steuerliche Entlastung wird nicht doppelt gewährt.
Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebe
Für Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen in der Region kann das Deutschlandticket ein Instrument sein, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Angesichts steigender Mobilitätskosten bietet ein vom Arbeitgeber finanziertes Ticket einen konkreten Mehrwert im Arbeitsalltag. Gerade in Ballungsräumen mit guter ÖPNV-Anbindung kann dies ein Argument im Wettbewerb um qualifizierte Beschäftigte sein.
In der Praxis gibt es verschiedene Umsetzungswege. Arbeitgeber können das Ticket direkt zur Verfügung stellen oder die Kosten gegen Nachweis erstatten. Wichtig ist eine klare arbeitsvertragliche oder betriebliche Regelung, aus der hervorgeht, dass es sich um eine zusätzliche Leistung handelt. Eine saubere Dokumentation ist auch im Hinblick auf Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen erforderlich.
Abgrenzung zur Gehaltsumwandlung
Anders stellt sich die Situation dar, wenn das Deutschlandticket im Rahmen einer Entgeltumwandlung gewährt wird. Wird also vereinbart, dass ein Teil des Bruttogehalts zugunsten des Tickets reduziert wird, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG nicht. In solchen Fällen können andere steuerliche Regelungen zur Anwendung kommen, etwa die Pauschalversteuerung bestimmter Sachbezüge. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist dann gesondert zu prüfen.
Unternehmen sollten daher vor Einführung eines entsprechenden Modells steuerlichen Rat einholen. Fehler bei der Ausgestaltung können dazu führen, dass die Finanzverwaltung die Steuerfreiheit versagt und Nachzahlungen drohen.
Mobilität als Bestandteil moderner Vergütung
Das Deutschlandticket ist längst mehr als ein verkehrspolitisches Projekt. Für Arbeitgeber bietet es die Möglichkeit, Mobilität in die Vergütungsstrategie zu integrieren. Gerade vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit und Arbeitgeberattraktivität kann die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs ein Baustein moderner Personalpolitik sein.
Für das Jahr 2026 bleibt damit festzuhalten: Wird das Deutschlandticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, kann es weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei eingesetzt werden. Entscheidend sind die korrekte vertragliche Gestaltung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Für viele Betriebe in OWL dürfte sich ein genauer Blick auf dieses Instrument lohnen.
Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : Firn – adobe stock