Die meisten Sportvereine in Deutschland sind als gemeinnützige eingetragene Vereine organisiert. Gerade deshalb herrscht in der Praxis oft die Vorstellung: Gemeinnützig heißt automatisch „steuerfrei“. Bei der Umsatzsteuer stimmt das so nicht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das in einem Urteil vom 13. November 2025 (Az. V R 4/23), veröffentlicht am 26.









