Ab dem 1. Juli 2026 werden die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterverkehr ausgeweitet. Betroffen sind dann grundsätzlich auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen, wenn sie für grenzüberschreitende Güterbeförderungen oder Kabotagebeförderungen eingesetzt werden. Damit kann auch für kleinere Transporter mit Anhänger









