Die Europäische Kommission hat jüngst die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO“) um fünf Jahre verlängert. Außerdem hat sie die Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. Damit ist unter anderem sichergestellt, dass die Automobilhersteller nicht nur den Reparaturbetrieben der eigenen Marke, sondern auch den freien Werkstätten Zugang zu den vom Fahrzeug
