In Zeiten des Fachkräftemangels nimmt die Zahl ungewöhnlicher Beschäftigungsverhältnisse zu. Stets im Fokus des Finanzamts und mehr noch der Sozialversicherer sind dabei die sogenannten „Freien Mitarbeiter“. Die gelten schnell als Scheinselbstständige, wenn sie nur für eine Firma arbeiten oder sich nicht eindeutig als externe Dienstleister markieren. Die Frage der Sozialversicherungspflicht
