Deutschland will das EU-„Recht auf Reparatur“ bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht überführen. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt vor; Länder und Verbände können Stellung nehmen. Ziel ist, Reparaturen gegenüber Neukäufen attraktiver zu machen, Ressourcen zu schonen und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Grundlage ist die Richtlinie (EU)









