Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können sich einen Teil der gezahlten Strom- und Energiesteuer erstatten lassen. Die zunächst auf die Jahre 2024 und 2025 begrenzte höhere Stromsteuerentlastung gilt seit Anfang 2026 dauerhaft. Ob ein Betrieb die Entlastung erhält, hängt vor allem von seiner Branchenzuordnung, dem








