Für Unternehmen, die Bau- oder Dienstleistungen für den Bund übernehmen, gelten seit dem 1. Mai 2026 neue Regeln. Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto müssen sie grundsätzlich ein sogenanntes Tariftreueversprechen abgeben. Damit werden tarifliche Arbeitsbedingungen zu einer verbindlichen Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Welche Vorgaben im Einzelnen









