Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist seit dem 21. Juli 2026 mit neuen Konditionen in Kraft. Bei der KfW können wieder Anträge für den Austausch von Heizungen und für umfassende energetische Sanierungen gestellt werden. Für die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betreuten Einzelmaßnahmen gelten ebenfalls neue Regeln. Die grundsätzliche









