Wer als Selbstständiger viel bei Kunden unterwegs ist, sieht das eigene Büro oft nur als organisatorische Anlaufstelle. Steuerlich kann das aber anders bewertet werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein angemietetes Büro auch dann eine Betriebsstätte sein kann, wenn der Unternehmer es nicht täglich und jeweils nur kurz aufsucht. Entscheidend









