Wer als Betrieb investiert – etwa in Maschinen, Werkstattausstattung oder IT-Hardware – braucht vor allem eines: Liquidität zum richtigen Zeitpunkt. Genau hier setzt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) an. Er erlaubt, geplante Investitionen steuerlich „vorzuziehen“: Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können bereits im Vorfeld gewinnmindernd berücksichtigt werden. Damit





