Arbeitszeugnisse bewegen sich für Arbeitgeber in einem engen Korridor: Sie sollen das berufliche Fortkommen eines Mitarbeiters nicht unnötig erschweren, müssen aber zugleich wahrheitsgemäß bleiben. Genau daraus entsteht in der Praxis oft Streit. Beschäftigte haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar Anspruch auf ein Zeugnis und können zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis







