Der Bundestag hat das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, öffentliche Aufträge einfacher, schneller und stärker digital abzuwickeln. Für Handwerksbetriebe ist dabei vor allem entscheidend, dass der sogenannte Losgrundsatz im Kern erhalten bleibt. Das Gesetz ist allerdings noch nicht endgültig in Kraft: Der Bundesrat muss noch zustimmen. Öffentliche Aufträge sind für









