Vergaben von öffentlichen Aufträgen soll schneller werden

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Ein Dachdekcer legt Dachpfannen auf ein neues Dach.

Der Bundestag hat das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, öffentliche Aufträge einfacher, schneller und stärker digital abzuwickeln. Für Handwerksbetriebe ist dabei vor allem entscheidend, dass der sogenannte Losgrundsatz im Kern erhalten bleibt. Das Gesetz ist allerdings noch nicht endgültig in Kraft: Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Öffentliche Aufträge sind für viele Betriebe ein wichtiger Markt. Es geht um Bauleistungen, Sanierungen, technische Ausstattungen, Wartung, Planung, Lieferungen und viele kleinere Dienstleistungen, die von Bund, Ländern und Kommunen vergeben werden. Nach Angaben aus der Bundestagsdebatte bewegt sich das jährliche Auftragsvolumen der öffentlichen Hand im dreistelligen Milliardenbereich.

Direktaufträge bis 50.000 Euro

Ein zentraler Punkt der Reform ist die neue Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes. Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes bis zu einem Wert von 50.000 Euro ohne ein klassisches Vergabeverfahren vergeben werden können. Ein Bieterverfahren zwischen mehreren Unternehmen wäre bis zu dieser Grenze dann nicht erforderlich. Die Bundesregierung begründet dies mit Kosten- und Zeitersparnis für Verwaltung und Unternehmen.

Für Handwerksbetriebe kann diese Änderung vor allem bei kleineren Aufträgen relevant werden. Reparaturen, Instandsetzungen oder überschaubare Bau- und Ausstattungsleistungen könnten schneller beauftragt werden. Gleichzeitig wächst damit die Verantwortung der öffentlichen Auftraggeber, die neuen Spielräume transparent und sachgerecht zu nutzen. Kritiker warnen, dass weniger Ausschreibung auch weniger Kontrolle bedeuten kann. In der Bundestagsdebatte wurde unter anderem auf mögliche Korruptionsrisiken und die Gefahr hingewiesen, dass kleinere Unternehmen bei größeren Gesamtvergaben benachteiligt werden könnten.

Losgrundsatz bleibt wichtig für den Mittelstand

Für das Handwerk ist der Losgrundsatz der entscheidende Teil der Reform. Er besagt, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich in Teil- und Fachlose aufgeteilt werden sollen. Ein Bauprojekt wird damit nicht zwingend als ein großer Gesamtauftrag vergeben, sondern kann nach Gewerken oder Abschnitten ausgeschrieben werden. Dadurch können auch kleinere und mittlere Betriebe Angebote abgeben, ohne ein komplettes Großprojekt allein stemmen zu müssen.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuss noch um mittelstandsbezogene Regelungen ergänzt. Danach sollen mittelständische Interessen bei öffentlichen Aufträgen besonders berücksichtigt werden. Bei Gesamtvergaben sollen Auftraggeber zudem die Möglichkeit haben, Auftragnehmer zur besonderen Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen bei Unteraufträgen zu verpflichten.

Ausnahmen bei großen Infrastrukturprojekten

Ganz unverändert bleibt das Vergaberecht aber nicht. Bei bestimmten Infrastrukturvorhaben können mehrere Teil- oder Fachlose auch zusammen vergeben werden, wenn zeitliche Gründe dies erfordern. Das betrifft insbesondere Projekte, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, sowie bestimmte Infrastrukturprojekte des Bundes. Der Grundsatz der losweisen Vergabe bleibt bestehen, wird aber für diese Fälle geöffnet.

Die Bauwirtschaft bewertet diesen Kompromiss unterschiedlich. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sieht in der Reform einen tragbaren Ausgleich zwischen Beschleunigung und fairem Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen. Gleichzeitig verweist der Verband darauf, dass die Möglichkeit größerer Lose für den Mittelstand schmerzhaft sei und später überprüft werden müsse, ob sie tatsächlich zu schnelleren Verfahren führt.

Mehr Digitalisierung und weniger Nachweise

Neben den Wertgrenzen und der Losvergabe soll das Gesetz auch bürokratische Hürden abbauen. Vorgesehen sind weniger Nachweis- und Dokumentationspflichten, eine stärkere Nutzung von Eigenerklärungen und mehr elektronische Kommunikation in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen Verwaltung und Wirtschaft dadurch jährlich um fast 380 Millionen Euro entlastet werden.

Für Betriebe bedeutet das jedoch nicht, dass öffentliche Aufträge künftig ohne Vorbereitung zu gewinnen sind. Wer sich an Ausschreibungen beteiligt, muss weiterhin fachliche Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Wenn Vergaben stärker digital abgewickelt werden, wird zudem eine saubere digitale Organisation der eigenen Unterlagen wichtiger.

Bundesrat muss noch zustimmen

Noch ist die Reform nicht abgeschlossen. Nach dem Bundestagsbeschluss liegt der nächste Schritt beim Bundesrat. Erst nach dessen Zustimmung kann das Gesetz in Kraft treten. Für Handwerksbetriebe in Ostwestfalen-Lippe bleibt deshalb zunächst entscheidend, die weitere Entwicklung zu verfolgen und sich auf schnellere, stärker digitale Verfahren einzustellen. Der Kern der Reform ist klar: Öffentliche Aufträge sollen schneller vergeben werden, ohne den Zugang des Mittelstands grundsätzlich aufzugeben.


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : edojob – adobe stock

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