Ein Skiunfall während einer mehrtägigen Reise nach Österreich ist kein Arbeitsunfall – auch dann nicht, wenn die Reise als Gelegenheit zum Austausch mit Geschäftspartnern gedacht war. Das hat das Sozialgericht Hannover mit Gerichtsbescheid vom 14. November 2025 (Az. S 22 U 203/23) entschieden. „Skitour 2023“ mit freizeitlichem Schwerpunkt Geklagt hatte









