
Unternehmen und Freiberufler können seit dem 18. Juni 2026 ein neues KfW-Förderprogramm für Investitionen in erneuerbare Energien nutzen. Das Programm „Erneuerbare Energien – Plus“ richtet sich an Unternehmen jeder Größe und finanziert Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien. Damit kommen unter anderem Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Energiespeicher in Betracht.
Für Betriebe in Ostwestfalen, die in eigene Dächer, Werkstätten, Produktionshallen oder Betriebsgebäude investieren wollen, erweitert sich damit die Palette der Finanzierungsmöglichkeiten. Das Programm ist kein Zuschuss, sondern ein zinsverbilligter Förderkredit. Beantragt wird er nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner.
Kredit für neue und bestehende Anlagen
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen. Auch Modernisierungen bestehender oder gebrauchter Anlagen können finanziert werden. Bei der Stromerzeugung nennt die KfW unter anderem Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Biogas oder Biokraftstoffen. Bei Wärme und Kälte umfasst das Programm unter anderem elektrische Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie sowie Anlagen auf Basis erneuerbaren Wasserstoffs, Biomasse oder Biogas.
Auch Speicher sind ein eigener Förderbereich. Dazu gehören Stromspeicher, Wärmespeicher und Wasserstoffspeicher. Für viele kleinere und mittlere Unternehmen dürfte vor allem die Kombination aus Photovoltaik und Speicher oder die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Technik relevant sein. Entscheidend bleibt aber, ob das konkrete Vorhaben die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllt.
Bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben
Der Förderkredit kann bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben betragen. Einen Mindestbetrag gibt es nicht. Die KfW finanziert nach ihren Programmangaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Damit ist das Programm nicht nur für Großprojekte angelegt, sondern kann grundsätzlich auch für kleinere betriebliche Investitionen genutzt werden.
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Vorgesehen sind Laufzeitvarianten bis zu fünf, sieben, zehn oder 20 Jahren. Je nach Variante sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt und richtet sich unter anderem nach der Kapitalmarktentwicklung, der Bonität des Unternehmens und den Sicherheiten, die der Finanzierungspartner bewertet.
Keine Doppelförderung mit EEG
Ein zentraler Punkt ist der Ausschluss bestimmter Doppelförderungen. Das Programm ist ausdrücklich für Vorhaben außerhalb der EEG-Förderung vorgesehen. Wer für dieselbe Anlage bereits eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung nutzt, kann dieses Förderprodukt dafür nicht in Anspruch nehmen. Für Anlagen mit EEG- oder vergleichbarer Förderung verweist die KfW auf das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ mit der Produktnummer 270.
Die KfW begründet das neue Programm mit dem Ziel, den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen. Dazu zählen auch sogenannte Power Purchase Agreements, also Direktlieferverträge für erneuerbaren Strom zwischen Erzeugern und Abnehmern. Diese Modelle sind nicht über eine staatliche Einspeisevergütung abgesichert, sondern beruhen auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen Marktteilnehmern.
Antrag vor Beginn stellen
Wie bei vielen Förderprogrammen gilt: Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Vorhaben beginnt. Die KfW vergibt den Kredit über Banken und Sparkassen. Unternehmen wählen also zunächst einen Finanzierungspartner aus. Dieser bindet die KfW in das Verfahren ein. Für den Antrag ist eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag vorgesehen. Erst nach der Förderzusage kann der Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen und das Vorhaben begonnen werden.
Nicht finanziert werden unter anderem Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Investitionen in Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe sowie Anlagen, die in direktem Zusammenhang mit fossilen Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen betrieben werden.
Bedeutung für Betriebe
Für Unternehmen kann das neue Förderprogramm ein Baustein sein, um die eigene Energieversorgung stärker auf erneuerbare Quellen auszurichten. Gerade Betriebe mit geeigneten Dachflächen, hohem Eigenverbrauch oder Investitionsbedarf bei der Wärmeversorgung sollten vorab prüfen, ob ihr Vorhaben unter die Bedingungen fällt. Wichtig ist dabei nicht nur die technische Eignung der Anlage, sondern auch die Frage, ob bereits eine andere staatliche Förderung genutzt wird.
Damit setzt die KfW einen weiteren Akzent bei der Finanzierung erneuerbarer Energien im Unternehmensbereich. Für die Betriebe bleibt die Hausbank der erste Ansprechpartner. Dort werden Finanzierung, Sicherheiten, Zinssatz und Förderfähigkeit im konkreten Fall geprüft.
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Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : anatoliy_gleb – adobe stock