
Zum Jahreswechsel treten mehrere steuer- und abgabenrechtliche Neuerungen in Kraft – einige sind bereits beschlossen, andere stehen kurz vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Der Überblick für Unternehmen.
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird Regelfall
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wird die elektronische Bekanntgabe in der Abgabenordnung neu gefasst: Ab 1. Januar 2026 sollen Steuerbescheide grundsätzlich durch Bereitstellung zum Datenabruf (z. B. in ELSTER bzw. im BZSt‑Portal) bekannt gegeben werden; eine postalische Zustellung ist dann nur noch auf Antrag in Härtefällen vorgesehen. Maßgeblich ist die Neufassung des § 122a AO. Unternehmen müssen daher ihre digitalen Postfächer organisatorisch überwachen und Zustellfristen im Blick behalten (Bekanntgabe gilt regelmäßig vier Tage nach Bereitstellung als erfolgt). (RSW)
Folgeänderung im Umsatzsteuerrecht: Auch im Vorsteuer‑Vergütungsverfahren soll die Bekanntgabe von Bescheiden des BZSt künftig standardmäßig elektronisch erfolgen; § 18g Satz 5 UStG wird dazu angepasst.
E‑Rechnung: Übergangsphase läuft in 2026 weiter
Die E‑Rechnung im inländischen B2B‑Bereich ist seit 2025 eingeführt. Für 2025 und 2026 gilt jedoch eine Übergangsregel: Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen oder (mit Zustimmung des Empfängers) unstrukturierte elektronische Rechnungen (z. B. PDF) ausstellen. Ab 2027 wird diese Möglichkeit stark eingeschränkt (Ausnahme u. a. für Rechnungsaussteller mit Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis Ende 2027). Der Empfang von E‑Rechnungen muss bereits seit 2025 möglich sein. Unternehmen sollten 2026 zur strukturierten E‑Rechnung (z. B. XRechnung, ZUGFeRD‑XML) übergehen, um rechtzeitig bereit zu sein. (Bundesministerium der Finanzen)
Umsatzsteuer: neue Sonderregel zur zentralen Zollabwicklung (CCI)
Für Importeure, die die EU‑weite zentrale Zollabwicklung (Centralised Clearance, CCI) nutzen, führt der Gesetzgeber zum 1. Januar 2026 einen neuen § 21b UStG ein. Kerngedanke: Wird die Zollanmeldung in einem anderen Mitgliedstaat abgegeben, entsteht die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) für die in Deutschland steuerbare Einfuhr dennoch im Inland; Zuständig ist das Hauptzollamt, und es gelten besondere Verfahrensregeln (u. a. Zahlungsaufschub, Datenanforderungen). Das soll das Umsatzsteuerrecht mit der zollrechtlichen CCI‑Praxis verzahnen.
Hintergrundinformationen und Praxisbezug zur CCI liefert die Zollverwaltung sowie die IHK. (zoll.de)
Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie (Regierungsentwurf)
Der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 sieht vor, die Umsatzsteuer auf Restaurant‑ und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) ab 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 % zu senken (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG‑E). Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren (Erste Lesung im Oktober); der Zeitplan zielt auf Inkrafttreten zum 1. Januar 2026. Unternehmen aus Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung sollten Preis‑ und Kassensysteme vorbereiten – vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung.
Energiesteuern: Stromsteuer‑Entlastung für Industrie wird verstetigt (Beschluss Bundestag, Bundesrat offen)
Die Bundesregierung verstetigt ab 2026 die Absenkung der Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land‑/Forstwirtschaft auf den EU‑Mindeststeuersatz; der Bundestag hat die Novelle beschlossen, der Bundesrat steht noch aus. Unternehmen beantragen die Entlastung im bekannten Verfahren; die Maßnahme soll Planungssicherheit geben. (Bundesregierung)
EU‑CBAM: Grenzausgleich startet in der Praxis – Zahlungsstart auf 2027 verschoben
Der CO₂‑Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geht nach der Übergangsphase (reines Reporting) ab 1. Januar 2026 in den Regelbetrieb über. Importeur*innen erbringen künftig eine jährliche CBAM‑Erklärung und müssen CBAM‑Zertifikate entsprechend der eingebetteten Emissionen erwerben und abgeben. Neu: Die EU hat den Verkauf der Zertifikate auf 2027 verschoben; Verpflichtungen für 2026‑Importe bleiben bestehen, die Abgabe der Zertifikate erfolgt jedoch erst 2027. Zudem gilt ein Massen‑Schwellenwert (derzeit 50 t/Jahr) mit Erleichterungen für Kleinstimporteure. Betroffen sind u. a. Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel. (EUR-Lex)
DAC8/KStTG: Neue Melde‑ und Sorgfaltspflichten für Kryptowerte‑Anbieter ab 2026
Die EU‑Richtlinie DAC8 erweitert die Amtshilfe um Krypto‑Assets; Deutschland setzt dies mit dem Kryptowerte‑Steuertransparenzgesetz (KStTG) um. Ab 1. Januar 2026 gelten für in der EU tätige Crypto‑Asset‑Service‑Provider (Börsen, Broker, Verwahrer, Wallet‑Anbieter etc.) neue Sorgfalts‑ und Meldepflichten gegenüber der Steuerverwaltung. Ziel ist der EU‑weite automatische Informationsaustausch. Unternehmen in diesem Segment sollten Prozesse, Datenqualität und Schnittstellen rechtzeitig anpassen. (EUR-Lex)
Was außerdem 2026 unternehmensrelevant ist
- Investitions‑Booster (degressive AfA 30 %): Bereits 2025 in Kraft getreten, gilt die erhöhte degressive Abschreibung auch 2026 für bewegliche Wirtschaftsgüter (Anschaffung zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027). Für Investitionsplanungen 2026 bleibt das Fenster geöffnet. (Bundesministerium der Finanzen)
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Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : Poca Wander Stock – adobe stock