Arbeitsverhältnisse lassen sich heute oft digital anbahnen und organisieren. Bei der Beendigung gilt jedoch ein anderes Regime: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Original-Unterschrift erklärt wird. Das schreibt § 623 BGB ausdrücklich vor und schließt die elektronische Form – also E-Mail, Messenger, Fax, PDF









