Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verrät jedes Jahr, wen und was die Finanzämter genauer unter die Lupe nehmen sollen. Sie ist bisher die einzige Landesfinanzbehörde, die ihre Prüfungsschwerpunkte z. B. an Steuerberaterinnen und -berater herausgibt. Ihre Liste gilt zwar nur für die Finanzämter in NRW, gilt aber auch als ein guter Anhaltspunkt,
