In Deutschland gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zu Unternehmensübergaben. Um diese Lücke zu schließen, plant eine Arbeitsgruppe der Justizminister der Länder neue Gesetze zur Vereinfachung von Unternehmenskäufen.
Unternehmenskäufe sind in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, denn es gilt die Vertragsfreiheit zwischen Verkäufer und Käufer Es findet sich dazu nichts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – von allgemeinen Regelungen zur Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln einmal abgesehen, die aber nicht speziell auf Unternehmenskäufe zugeschnitten sind. Das bedeutet zugleich einen hohen Aufwand, viel Zeiteinsatz und auch Kosten, die gerade kleine Firmen im Eigentümerwechsel schwerlich aufbringen können.
Arbeitsgruppe steckt Rechtsrahmen ab
Laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn stehen im Zeitraum 2022 bis 2026 allein rund 190.000 Firmenübergaben an. Aktuell beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Justizminister der Bundesländer damit, einen verbesserten Rechtsrahmen zu schaffen. Wann Ergebnisse zu erwarten sind, ist allerdings noch offen. Im Optimalfall sollen neue Gesetze die Verhandlungen erleichtern und nötige Verträge verschlanken, weil man dann einfach auf bestehende Gesetzesreglungen verweisen kann.
Ohne Hilfe wird es auch künftig nicht gehen
Ersetzen werden auch die geplanten neuen Regelungen spezifische Vertragsverhandlungen mit Hilfe von Steuerberatern und Juristen jedoch kaum, dafür sind die Voraussetzungen und Regelungen in den vielen betroffenen Betrieben zu unterschiedlich. Deshalb macht es Experten zufolge auch wenig Sinn, das eigene Projekt Nachfolge auf die lange Bank zu schieben. Denn ohne Steuerfachleute und Juristen wird eine Firmenübergabe auch morgen kaum möglich sein.
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Volksbank in Ostwestfalen – Bild © Drazen – adobe stock