Bislang war es schwer, die Kosten eines Home-Office steuermindernd gelten zu machen. Für 2020 und 2021 gibt es eine Neuregelung, die es aber nicht viel leichter macht. Wer von zu Hause aus arbeitet, konnte seine Raumkosten bislang nur als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, wenn er hohen Hürden überwand: Kosten waren
