Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im dritten Quartal 2021 von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen betroffen sind, erhalten weiterhin eine umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung hat jetzt die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.
Künstler-Hilfe aufgestockt
Künstler und Soloselbstständige ohne Firmenmantel können ab sofort Anträge stellen, Einzelkämpfer, die als juristische Person aufgestellt sind, müssen sich noch etwas gedulden. Im Teilprogramm Neustarthilfe Plus erhöht sich die Unterstützung für Soloselbstständige von 1.250 auf 1.500 Euro. Die Bedingungen – einschließlich der Sonderregelungen für Elternzeit – werden fortgeführt. Das Programm richtet sich an jene, die keine oder geringe Fixkosten haben.
Firmen-Support verlängert
Die Überbrückungshilfe III Plus können Firmen (im Sinne von Juristische Personen) anfordern, die immer noch einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent zu verkraften haben. Alle Anträge sind über die Online-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu stellen.
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Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Annatamila – adobe stock