Ende Januar 2021 endet die letzte Frist für die Eintragung von strom- oder gaserzeugenden Anlagen in das bundesweite Marktstammdatenregister. Wer seine netzgebundene Erzeugungsanlage nicht meldet, dem droht ein Stopp der Einspeisevergütung. Darüber hinaus kann die Regulierungsbehörde ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro verhängen. Ins neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen







