Fachkräfte mit preiswerten Wohnungen locken

Junge Frau am Laptop

Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer investieren in Immobilien. Das muss sich aber nicht erst im Alter auszahlen. Davon kann ab sofort auch die eigene Firma profitieren. Denn der Arbeitgeber kann etwas gegen den Fachkräftemangel und für die Mitarbeiterbindung tun: Indem er seinen Mitarbeitern die Wohnungen zu einer niedrigeren als der marktüblichen Miete überlässt.

Gemäß einer Neuregelung des § 8 Abs. 2 12 EsTG ist ab dem 1.1.2020 ein Mietnachlass von der Lohnsteuer befreit, sofern er nicht mehr als 33 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Und zwar nicht nur bezogen auf die Kaltmiete, sondern auch auf die Nebenkosten. Eine Wohnflächenobergrenze gibt es nicht. Die Neuregelung gilt nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Mietverhältnisse.

Arbeitgeber als Mieter

Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Wohnung anmietet und ihm diese zu einer geringeren Miete als ortsüblich überlässt. Möglich ist der Abschlag auch in Form einer Gehaltsumwandlung.

Kleiner Nachteil: die steuerrechtliche Neuregelung ist bislang nicht in das Sozialversicherungsrecht integriert. Deshalb kann der Bewertungsabschlag bei der Feststellung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt werden.

Renaissance der Werkswohnung

Personalrecruiter sind begeistert: Denn mit der Neufassung ergeben sich starke Chancen, neue Fachkräfte in die Region zu locken. Und auch dafür, gute eigene Leute besser als bisher zu halten. Immobilienexperten erwarten angesichts eines sich auch in OWL verstärkenden Wohnungsmangels eine Renaissance der sogenannten „Werkswohnungen“. Das Thema Relocation – die Unterstützung von neu gewonnenen Fachkräften beim Umzug in die Region – wird weiter an Bedeutung gewinnen.

In jedem Fall wird empfohlen, bestehende Mietverträge mit Mitarbeitern auf die neuen Gestaltungsmöglichkeiten hin zu überprüfen und neue von Anfang an entsprechend aufzusetzen. Dabei hilft der Steuerberater des Unternehmens.


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Unternehmen OWL – Bild © deagreez– stock.adobe.com