Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) regelt seit 2021 die Förderlandschaft für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Neubauten. Ende Juli 2022 wurden kurzfristig einige drastische Änderungen mit sofortiger Wirkung verkündet. Zum Jahresbeginn 2023 traten jetzt einige weitere Anpassungen in Kraft. Die fortlaufenden Änderungen haben die Ziele, den Zugang zu
![Bund präzisiert Vorgaben für die energetische Gebäudesanierung](https://www.unternehmen-owl.de/wp-content/uploads/2023/01/AdobeStock_363698775-1180x400.jpeg)