Neues GEG: Kein großer Wurf aber Chance für Erneuerung

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Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November 2020 bündelt der Bund auch die bisherigen Förderungen in die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme. Die Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude (BEG) soll ab dem kommenden Jahr die bisher von KfW und BAFA gesteuerte Förderung vereinfachen und ambitionierte Energiesparmaßnahmen besser als bisher unterstützen.

 Das Gebäudeenergiegesetz beschäftigte die Bundesregierung seit mehr als drei Jahren. Es bündelt die Beschlüsse des Koalitionsvertrags, des Wohngipfels aus 2018 und integriert das Klimaschutzprogramm 2030. Und es setzt den EU-weiten Gebäudestandard für Niedrigstenergiegebäude um. Damit löst das GEG auch die bisherige Energieeinsparverordnung, (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Anforderungen EU-weit harmonisiert

Wer bei so viel Input große Schritte in Richtung CO2-Minimierung erwartet hatte, wurde enttäuscht. Das GEG regelt alles, was man für Neubauten und Modernisierung von Bestandsbauten zu beachten hat. Geregelt ist auch alles rund um die Energieausweise. Aber die Anforderungen wurden gegenüber der EnEV von 2016 nicht weiter verschärft. Die Bundesregierung will damit eine weitere Steigerung der Bau- und Wohnkosten verhindern. Das gibt für mindestens zwei Jahre Planungssicherheit. 2023 sollen die Regelungen noch einmal auf den Prüfstand.

Energieberatung wird zur Pflicht

Neu im GEG sind das sogenannte Modellgebäudeverfahren, das das Vorhaben an einem Referenzprojekte spiegelt. Neu ist auch der Jahres-Primärenergiebedarf als Maßstab für die Festlegung des Baustandards. Hierbei wird konventionellen Energien ein höherer Multiplikator zugewiesen als erneuerbaren. Spannend ist auch die Innovationsklausel, die bis 2025 die Quartiersmodernisierung erleichtert. Damit soll preiswerter Wohnraum, wie ihn die großen Wohnbaugesellschaften vorhalten, erhalten bleiben. Ab 2026 wird die Erneuerung von Heizöl- und Kohleheizungen beschränkt. Attraktiver soll auch die Eigennutzung selbst erzeugten Stroms werden. Die Energieberatung wird bei Neubauten und Sanierungen zur Pflicht; die CO2-Emission wird Bestandteil des Energieausweises.

Neues Gesetz gilt ab sofort

Ob altes oder neues Gesetz gilt ist abhängig von dem Tag, an dem der Bauantrag eingereicht oder die Bauanzeige erstattet wurde. Für alle laufenden Projekte gelten die alten Gesetze, für alle neuen seit dem 1. November 2020 das GEG.


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