Bei finanziellen Einbußen überlegen Arbeitnehmer oft, Überstunden lieber auszahlen zu lassen, statt sie abzubummeln. Ob das geht, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. Unternehmen und Mitarbeiter müssen dabei beachten: Wer sich Überstunden auszahlen lässt, muss diese voll versteuern. Deutsche Arbeitnehmer leisteten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in den vergangenen
