Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland seit Anfang des Jahres dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten weltweit zu beachten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht unmittelbar erfüllen, können aber als Lieferanten der Konzerne gefragt sein. Ein KMU
