Experten beantworten Fragen zu neuen Pflichten in Lieferketten

Internationale Lieferketten. Ordner mit Beschriftung, Paragraf und Waage. Recht, Gesetz, Anwalt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland seit Anfang des Jahres dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten weltweit zu beachten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht unmittelbar erfüllen, können aber als Lieferanten der Konzerne gefragt sein.

Ein KMU kann aber trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn es einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt. Denn das KMU gilt dann nach dem LkSG als unmittelbarer Zulieferer des verpflichteten Unternehmens. Das verpflichtete Unternehmen muss unmittelbare Zulieferer, bei denen es ein Risiko vermutet, in seine konkrete Risikoanalyse und ggf. in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbeziehen.

Auch KMU können gefragt sein

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für die Entscheider in kleinen und mittleren Unternehmen erarbeitet sowie und kompakte Hinweise zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Dies hilft KMU, die nicht unter das LkSG fallen, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommen.

Die Arbeitshilfen zeigen auf, wo eine Zusammenarbeit im Gesetz angelegt ist und wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem LkSG nicht auffordern dürfen. Angekündigt ist zudem eine weitere Information mit Praxisbeispielen und weiterführenden Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern.

Hier finden Sie die Hinweise zur Sorgfalt im Umgang mit den Lieferketten zum Herunterladen:


Die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU (PDF, 68KB)

Executive Summary zur Zusammenarbeit in der Lieferkette (PDF, 84KB)

 

Schutz für Menschenechte und Umwelt

Ziele des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind ist, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht laut den Initiatoren des Gesetzes nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie zentraler Umweltstandards wie des Verbots der Verunreinigung von Trinkwasser.

Verantwortung übernehmen

Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © MQ-Illustrations – adobe stock