Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, den Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 entsprechen. Für viele Öfen und Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, gilt ab dem 31. Dezember 2024 ein Nutzungsverbot.
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch jene Feuerstätten betrieben werden, die die in Paragraph 26 der BimSchV vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten: maximal 0,15 Gramm Feinstaub und maximal vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft. Auch der Ausstoß von CO2, Methan, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Rußpartikeln (Feinstaub) soll deutlich reduziert werden.
Gleichzeitig bleiben alle nach dem 21. März 2010 gebauten und in Betrieb genommenen Einzelraumfeuerstätten zugelassen. Denn diese erfüllen in der Regel von Haus aus bereits die geforderten Grenzwerte. Weiterbetrieben werden dürfe auch jene Holzöfen, die die neuen Grenzwerte einhalten, obwohl sie bereits zwischen 1995 bis 2010 gebaut wurden.
Eine ganze Reihe von Ausnahmen
Und es gibt weitere Ausnahmen für historische Kamine und Öfen, die bereits vor dem 1. Januar 1950 gebaut wurden und seither nicht versetzt worden sind, für Kachelöfen/Grundöfen, die von einem Ofensetzer gebaut worden sind, für Kochstellen und Backöfen, die eine Wärmeleistung von maximal 15 Kilowatt haben und nur privat, nicht aber gewerblich genutzt werden sowie für Feuerstellen und offene Kaminöfen, die nur gelegentlich angefeuert werden. Wohnungen, die ausschließlich mit Holzöfen beheizt werden, können auf Antrag einer Ausnahmegenehmigung erhalten. Entscheidend ist letztlich, welche Abgaswerte die nächste Messung des Schornsteinfegers erbringt. Denn der entscheidet anhand der Ergebnisse seiner Feuerstättenschau oder der jährlichen Sicherheitsprüfung nach KÜO, ob ein Holzofen weiter zugelassen bleibt oder abgeschaltet werden muss.
Beim Neukauf auf mehr Effizienz achten
Wer sich für den Kauf eines neuen Holzofens entscheidet, sollte auch auf eine höhere Effizienz achten. Experten wissen: Viele alte Öfen waren zu groß ausgelegt. Und mit einem kleineren Modell bekommt man die Räume ebenso schnell warm, spart aber über die Zeit viel Holz und reduziert damit den Abgasausstoß weiter. Wichtig ist zudem, frühzeitig ein Fachgeschäft oder einen Meisterbetreib für Ofenbau aufzusuchen. Denn noch sind alle Modelle lieferbar, das kann sich im zweiten Halbjahr 2024 aber deutlich verändern. Wichtig ist es auch, sich frühzeitig einen Umbautermin zu sichern.
Was kostet ein neuer Kaminofen?
Die Preisspanne bei Holzöfen ist groß: Gute Geräte von deutschen Herstellern beginnen bei rund 2.500 Euro. Hinzu kommen der Ausbau und die Entsorgung des Altgeräts sowie die Aufstellung und Montage des neuen. Kaminöfen, die zum Beispiel an den Warmwasserreislauf des Hauses angeschlossen sind, kosten logischerweise mehr.
Wer nicht länger mit Holz heizen will, könnte auch auf einen Elektrokamin umsteigen. Ob dank Opti-Virtual-Technik, LED-Walzentechnik oder 3D-Wasserdampftechnik, manche elektrischen Kamine können sogar Funkenflug imitieren. Aber diese sorgen bestenfalls für Atmosphäre, taugen aber ebenso wenig wie ein Ethanolkamin zum Heizen, wenn es kalt wird.
Ist schon mehr als die Pflicht möglich?
Wer will, kann beim Ersatz seines alten Ofens auch schon mehr als nur die Pflicht für die Umwelt tun. So gibt es bereits Holzöfen für den Privatgebrauch mit Abbrandsteuerung oder Staubabscheidern, die noch weniger Abgase ausstoßen als die neuen Grenzwerte erlauben. Seit 2020 gibt es besonders emissionsarme Feuerungsanlagen mit dem Umwelt-Siegel „Blauer Engel“. Und seit Ende 2022 können Kaminöfenbesitzer sogar den Ofenführerschein“ machen: In einem 90-minütigen Online-Seminar bei der Ofenakademie.de kann jeder lernen, wie man den Schadstoffausstoß und den Brennholzbedarf allein durch die richtige Bedienung um rund die Hälfte reduzieren kann.
Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Peter – adobe stock