Wer EDV-Technik und Software für die berufliche Nutzung angeschafft hat, kann steuerlich von einer neuen, verkürzten Abschreibungsdauer profitieren: Das Bundesfinanzministerium hat die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software auf ein Jahr herabgesetzt, so dass für diese Wirtschaftsgüter nun eine Sofortabschreibung möglich ist. Bislang mussten IT-Technik und Software mit Anschaffungskosten von
