Förderprogramm für Arbeitsplätze bis 2027 gesichert

Förderprogramm NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln des Programms „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) auch künftig Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes. Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitenden, die mit ihren Investitionen neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. Größere Firmen können Unterstützung beantragen, wenn sie mehr als 30 Arbeitsplätze neu einrichten.

Unterstützung für Investitionen

Der Kreis Herford wird nach Mitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen auch in den Jahren 2022-2027 ausgewiesenes Fördergebiet bleiben. Dies teilte jetzt Geschäftsführer Michael Seggewiß von der Interkommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Herford mit.  Die Verlängerung erlaubt heimischen Unternehmen auch über die Ende 2021 auslaufende Förderperiode hinaus, Investitionen in zum Beispiel neue Gebäude oder neue Maschinen und Anlagen über das Zuschussprogramm Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) mitfinanzieren zu lassen. Aber es gibt auch Zuschüsse zu Beratung und Schulung. Oder für den Neuprodukt-Launch.

Hilfe bei Erweiterung und Übernahme

Eine Förderung ist an vielfältige Voraussetzungen gebunden. Neu ist, dass die Förderung ab einem statt bisher 3 neuen Arbeitsplätzen möglich ist. Oder beim Erhalt eines Jobs statt bisher 5 Prozent der Belegschaft. Gefördert werden zum Beispiel der Kauf oder Bau einer ersten Betriebsstätte für Start-Ups, die Übernahme eines von Stilllegung bedrohten Unternehmens, Erweiterung oder veränderte Produktionsprozesse in den Unternehmen. Förderbar sind auch Maßnahmen zur Beratung Schulung (max. 80% und 1.500 Euro netto), zur Schulung (bis zu 35%, max. 50.000 Euro) oder zur Einführung innovativer Produkte (bis 50% oder 200.000 Euro).

Wirtschaftsförderer bieten Vorprüfung

Nicht alle Branchen können davon profitieren. Seggewiß: „Viele fallen durchs Raster, weil sie Zugriff auf andere Fördertöpfe haben.“ Aufgrund zahlreicher weiterer Konditionen und Einschränkungen klärt die Kreiswirtschaftsförderung im Vorfeld von Anträgen ab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und stellt dann den Kontakt zu den Beraterinnen und Beratern der Landesförderbank NRW.Bank her. Weitere Informationen gibt es bei der Interkommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH im Kreis Herford, Telefon 05221 182 405-0 oder E-Mail info@wfg-hf.de.

Das GRW-Programm gibt es seit 1969, seit 2020 ist es Teil des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen, in dem die Bundesregierung 20 Förderprogramme aus sechs Ressorts gebündelt hat. Im Fokus stehen die Stärkung von Wirtschaft, Forschung und Innovation, die Fachkräftesicherung, der Breitbandausbau und die Digitalisierung sowie die Weiterentwicklung von Infrastruktur und Daseinsvorsorge.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Interkommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH im Kreis Herford