Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, den Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 entsprechen. Für viele Öfen und Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, gilt ab dem 31. Dezember 2024 ein Nutzungsverbot. Ab dem
