Gespräche nach Krankheit helfen weitere Ausfallzeiten zu reduzieren

Conversation between business colleagues

Jedes Jahr im Winter dasselbe Spiel: Hohe Krankenstände in den Betrieben. Ob Grippe oder (wieder) Corona, Führungskräfte sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach überstandener Infektion an ihren Arbeitsplätzen willkommen heißen. So etwas macht man im besten Fall per Krankenrückkehrgespräch. Das Krankenrückkehrgespräch ist ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Im Vordergrund sollten dabei sowohl Ursachenforschung wie Motivation stehen. Und es gibt klare Regeln, was Arbeitnehmer sagen und was sie verschweigen dürfen.

Auch ohne Gesetzespflicht ist das Angebot eines Krankenrückkehrgespräch ratsam. Denn nicht nur Infekte oder Unfälle sorgen für Ausfälle – auch der Arbeitsplatz kann krank machen: schlechte Arbeitsbedingungen wie Zugluft, Lärm, Kälte, fehlende oder mangelhafte Geräte, uralte Bürostühle. Auch hoher Leistungsdruck sowie eine schlechte Atmosphäre im Unternehmen, bis hin zu Mobbing oder sexueller Belästigung können verantwortlich dafür sein, dass Mitarbeitende krank werden. Deshalb steht obenan, herauszufinden, ob die Krankheit mit der Arbeit zu tun hatte. Und ob sie ausgeheilt ist.

Ängste frühzeitig ausräumen

Was in der Regel gut gemeint ist, kann bei den Angestellten und Arbeitern auch ein mulmiges Gefühl auslösen. Die einen fühlen sich ausgehorcht, andere haben Angst, dass ihnen ihr Kranksein vorgeworfen wird. Wieder andere fürchten sich vor einer Entlassung. Voraussetzung für ein angstfreies Gespräch ist eine Kultur der respektvollen Zusammenarbeit. Und es bietet eine Chance mehr, Wertschätzung zu formulieren und Interesse an den individuellen Empfindlichkeiten zu beweisen. Am Ende gibt es im besten Fall neue Erkenntnisse darüber, wie man das Arbeitsumfeld optimieren und so dauerhaft Fehlzeiten reduzieren kann.

Ursachen ergründen

Ab einer Woche Fehlzeit macht es Sinn, das Gespräch mit dem Beschäftigten zu suchen. Auch, um herauszufinden, ob die Krankheitsursache an mangelhaften Arbeitsbedingungen gelegen hat. Hier spielen auch psychische Beeinträchtigungen eine Rolle wie zu hohe Arbeitsbelastung, schlechte Vorgesetzte oder ein schikanöser Kollege. Andererseits sollte auch sichergestellt werden, dass die Fehlzeit nicht nur auf die fehlende Arbeitsmoral des Mitarbeiters zurückzuführen ist.

Nicht jede Frage ist erlaubt

Diese fünf Fragen dürfen Arbeitgeber stellen: 1. Was ist die Krankheitsursache? 2. Ist die Krankheit ausgeheilt? 3. Fühlt sich der Mitarbeiter wieder voll belastbar? 4. Gibt es betriebliche Ursachen für die Erkrankung? Und: Können durch verbesserte oder veränderte Arbeitsbedingungen Folgeerkrankungen vermieden werden? Nicht zulässig sind hingegen Fragen zum Gesundheitszustand, die nichts mit dem Arbeitsplatz oder der Tätigkeit zu haben. Dazu gehören allgemeine Fragen zum Gesundheitszustand oder zu akuten Erkrankungen. Besonders problematisch ist die Frage nach einer Aidserkrankung. Auch die Frage nach anderen chronischen Erkrankungen gilt als kritisch. Wer solche Gespräche geführt hat, weiß aber auch, dass viele Mitarbeiter weit mehr über ihre Krankheiten erzählen, als sie müssen.

Ohne Mitwirkung kein Ergebnis

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer an einem Krankenrückkehrgespräch teilnehmen, wissen Arbeitsrechtler. Allerdings braucht er auf eine ganze Reihe von sensiblen Fragen nicht zu antworten, weswegen Arbeitgeber kaum Druckmittel haben. Insofern gelte, dass ohne die Mitwirkung des Mitarbeiters kaum etwas erreicht werden könne. Gibt es einen Betriebsrat, kann sich der Mitarbeitende von einem Mitglied begleiten lassen. Leichter macht das so ein Gespräch jedoch nicht.

Vertraulichkeit wichtig

Als wichtig gilt ist, dass ein Krankenrückkehrgespräch in einer harmonischen Atmosphäre stattfinden, es sollte keine Verhörsituation entstehen. Auch sei zu vermeiden, dass die Arbeitgeberseite zahlenmäßig überlegen ist, andernfalls wird der Arbeitnehmer eingeschüchtert. Am besten redet man unter vier Augen, sind sich die Experten einig. Auch auf ein Protokoll sollte man tunlichst verzichten. Nur wenn es um Probleme im Betrieb gehe, zeige man mit einer Nachfrage, ob man Details notieren dürfe, dass man den Mitarbeiter ernst nimmt. Am Ende eines Gesprächs lassen sich vielleicht schon Verbesserungsmöglichkeiten diskutieren und Maßnahmen vereinbaren.

 


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Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © qunica.com – adobe Stock