Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) haben sich jetzt auf ein Konzept der Bußgeldzumessung geeinigt. Das Konzept ist nur ein Modell der Behörden, die Gerichte können mit ihren Strafen weit über die neu definierten Grenzen hinausgehen. Und es dient als Übergangslösung, bis der Datenschutzausschuss der





