
Bund und Länder wollen das Bauen günstiger machen und damit mehr bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Auf der 149. Bauministerkonferenz in Berlin wurde am 11. September 2026 eine Vereinbarung für die gemeinsame Plattform „Kostenreduziertes Bauen“ unterzeichnet. Sie soll erfolgreiche Lösungen aus den Ländern bekannter und bundesweit nutzbar machen. Für das Handwerk stellt sich dabei vor allem eine Frage: Wie werden aus politischen Vorhaben spürbare Verbesserungen auf der Baustelle?
Bewährte Lösungen verbreiten, Vorschriften vereinfachen
Die Plattform setzt auf den Austausch praktischer Erfahrungen: Was in einem Bundesland kostengünstiges Bauen ermöglicht, soll auch andernorts genutzt werden können. Gleichzeitig fordert die Bauministerkonferenz, kostensteigernde Standards und Normen zu überarbeiten sowie Vereinfachungsmöglichkeiten im Wohnungsbau auszuschöpfen. Damit stehen nicht nur einzelne Bauprojekte, sondern auch die Rahmenbedingungen des Bauens auf dem Prüfstand.
Für die Umsetzung sollte ein klarer Maßstab gelten: Vereinfachungen müssen für Planungsbüros, Bauherren und ausführende Betriebe verständlich und verlässlich anwendbar sein. Eine zusätzliche Sammlung guter Beispiele wäre hilfreich – entscheidend ist jedoch, dass wirtschaftliche Lösungen anschließend auch im normalen Baualltag eingesetzt werden können.
Gebäudetyp E: Bedarfsgerecht statt unnötig aufwendig
Ein wichtiger Baustein ist der sogenannte Gebäudetyp E. Gemeint ist keine neue Gebäudeklasse, sondern ein Ansatz für einfaches, bedarfsgerechtes Bauen. Die geplante gesetzliche Regelung soll es Vertragsparteien erleichtern, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren. Das Konzept ist sowohl für Neubauten als auch für Arbeiten im Gebäudebestand vorgesehen.
Im Mittelpunkt stehen Standards, die gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind – beispielsweise bei Ausstattung, Konstruktion oder Gebäudetechnik. Ziel ist, den Aufwand stärker am tatsächlichen Bedarf auszurichten, ohne die Sicherheit der Gebäude zu beeinträchtigen. Einfacher bauen bedeutet damit nicht, auf fachgerechte Ausführung zu verzichten.
Die angekündigte neue Bundesregelung steht allerdings noch aus
Wie die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet, wurde auf der Konferenz die Hoffnung auf einen Gesetzentwurf bis Ende 2026 geäußert. Ein beschlossenes Gesetz oder ein verbindlicher Termin für dessen Inkrafttreten ist das noch nicht. Aus der Ankündigung ergibt sich daher keine pauschale Erlaubnis, bisherige Standards wegzulassen.
Das Handwerk frühzeitig einbeziehen
Aus Sicht der Baupraxis sollten die weiteren Schritte deshalb vor allem Klarheit schaffen: Welche Anforderungen sind zwingend? Welche Ausführungsvarianten können vereinbart werden? Und wie werden diese Entscheidungen in Planung, Ausschreibung und Vertrag eindeutig beschrieben?
Dabei gehört die Erfahrung der ausführenden Betriebe frühzeitig an den Tisch. Ihre Einschätzung sollte einfließen, wenn technische Alternativen bewertet, Arbeitsabläufe geplant und mögliche Einsparungen gegen spätere Wartungs- oder Instandhaltungskosten abgewogen werden.
Die Initiative bietet einen Anlass, das Bauen grundlegend einfacher zu organisieren. Ihr Erfolg sollte sich aber nicht an der Zahl neuer Konzepte messen, sondern an ihrer praktischen Wirkung: an verständlichen Vorgaben, rechtssicheren Vereinbarungen und wirtschaftlich umsetzbaren Projekten. Günstigeres Bauen sollte durch weniger unnötigen Aufwand entstehen – nicht durch Abstriche bei Sicherheit und fachgerechter Arbeit.
Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : Celt Studio – adobe stock