Das Friseur- und Kosmetikgewerbe zählt seit Jahresbeginn 2026 offiziell zu den besonders kontrollierten Branchen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit greifen zusätzliche Melde‑, Nachweis‑ und Mitwirkungspflichten – auch für Salons in Ostwestfalen‑Lippe. Die Einstufung ist im Gesetz verankert; Beschäftigte in Salons unterliegen nun ausdrücklich der Ausweis‑Mitführungs‑ und Vorlagepflicht, und Arbeitgeber müssen strengere









