Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten – der Einheitswert von 1914 wird dann als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit verlieren. Das ist noch eine Weile hin. Trotzdem sollten Sie als Immobilieneigentümer sich das Thema für dieses Jahr vormerken. Für alle der rund 36 Millionen sogenannter „wirtschaftlicher Einheiten
