Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das deutsche Lieferkettengesetz beschlossen. Das verpflichtet vor allem importierende oder im Ausland produzierende Unternehmen dazu, nicht länger Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Umweltzerstörung zu dulden. Das Gesetz gilt vom 1. Januar 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern und von 2024 an auch
