Finanzamt prüft pro Jahr nur 1,8 Prozent aller Unternehmen

Betriebsprüfung

Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums wurden im Jahr 2022 die Bücher von gut 150.000 Unternehmen durch das Finanzamt geprüft. Bezogen auf rund 8,4 Mio. registrierte Betriebe entspricht das einer Prüfungsquote über alle von 1,8 Prozent. Demnach kommt eine der viel gefürchteten Steuerprüfungen statistisch gerade einmal alle 55 Jahre vor. Je größer das Unternehmen, desto höher ist der Anteil der Prüfungen: Bei Großunternehmen lag die Quote bei 17,5 Prozent, bei mittelgroßen Betrieben noch bei 4,8 Prozent. Kleinbetrieben bei 2,4 % und bei Kleinstbetrieben bei 0,8 %.

Insgesamt waren im Jahr 2022 12.949 Betriebsprüfer des Finanzamts im Einsatz. Das erzielte steuerliche Mehrergebnis der Prüfungen lag bei rund 10,8 Mrd. €. Davon entfielen allein 7,8 Mrd. € auf die Prüfung von Großbetrieben. Teilt man den Mehrerlös durch die Zahl der Prüfer ergibt sich daraus ein Wert von 834.000 Euro.

10,8 Mrd. Euro nachgefordert

Wie oft Selbständige und Gewerbetreibende einer Betriebsprüfung unterzogen werden, hängt von der Größe des Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Art des Betriebs ab. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben. Und für die unterschiedlichen Wirtschaftszweige (Handel, Fertigung, Dienstleister, Freie Berufe) gelten unterschiedlich hohe Mindestgrößen bei Umsatz und Gewinn. Dabei gilt die Faustregel: Je größer das Unternehmen ist, desto häufiger wird es zu einer Außenprüfung kommen.

Kleine eher selten betroffen

Während Großbetriebe in aller Regel durchgehend und lückenlos mit sämtlichen Besteuerungszeiträumen geprüft werden, müssen Klein- und Kleinstbetriebe eher selten mit einer Prüfung rechnen. Viele dieser Betriebe sehen sich jahrzehntelang keiner Betriebsprüfung ausgesetzt. Bei ihnen werden Betriebsprüfungen eher anlassbezogen angeordnet. Als Klein- oder Kleinstunternehmer gerät man vor allem dann in den Fokus des Finanzamts, wenn man einer bestimmten Branche angehört, die gerade schwerpunktmäßig geprüft wird. Aber auch, wenn eine Kontrollmitteilung aus der Betriebsprüfung eines Geschäftspartners beim eigenen Finanzamt eingeht. Oder wenn ehemalige Mitarbeiter oder böse Wettbewerber Hinweise einreichen oder Anzeige erstatten.

Keine Prüfung ohne Anlass

Einfach so kommt die Steuerprüfung selten: Jedes Finanzamt prüft sehr genau, welches Unternehmen für eine Betriebsprüfung infrage kommt. Ohne einen konkreten Verdacht gibt es selten eine Außenprüfung. Auch führt nicht jede Auffälligkeit in der Steuererklärung gleich zu einer Prüfung. Häufen sich diese jedoch, rückt die erste oder nächste Prüfung näher.

Zahlen müssen erklärbar sein

Die Sachbearbeiter beim Finanzamt achten auf folgende Dinge besonders: Unstimmigkeiten im Abgleich von Umsatz, Gewinn und Kosten. Wichtig ist auch, ob diese Zahlen zu den Vorjahreswerten passen und zu den Richtwerten für Betriebe der gleichen Größe und Branche. Auch ein unerklärliches Unternehmenswachstum ohne dafür nötige Mehreinnahmen lassen die Sachbearbeiter ebenso aufhorchen wie starke Umsatzschwankungen ohne ersichtlichen Grund.

Prüfung nach Aufgabe auch möglich

Möglich ist am Ende auch eine Betriebsprüfung nach einer Geschäftsaufgabe oder einer Gewerbeabmeldung: Es kann durchaus passieren, dass das Finanzamt eine Betriebsprüfung nach der Schließung durchführt. Zum Beispiel, wenn noch Zahlungen ausstehen. Dann wird kontrolliert, ob auch wirklich alle Besteuerungen vorgenommen wurden.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © jamrooferpix – adobe Stock