Steuererklärung für 2022 muss vor dem 3. Oktober beim Finanzamt sein

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Stichtag fürs Einreichen der Steuererklärung ist seit 2019 jeweils der 31. Juli des Folgejahres. 2023 bekommen alle, die zur Steuererklärung verpflichtet sind, dafür mehr Zeit. Für die Steuererklärung 2022 beträgt die Verlängerung zwei Monate – Stichtag ist also der 30. September 2023. Und weil dieser auf einen Samstag fällt, gibt es faktisch noch zwei Tage dazu: Allerletzte Deadline ist also der 2. Oktober 2023. Der Hintergrund: Für viele dürfte es auch in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie aufwändiger sein, die Steuererklärung zu erstellen. Etwa, weil sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen wollen oder Kurzarbeitergeld und Corona-Zuschüsse aus dem Programm der Überbrückungshilfe angeben müssen.

Mehr Zeit für Steuerberater

Wer seine Steuerklärung selbst einreichen will, muss das vor dem Tag der Deutschen Einheit tun. Steuerberater müssen hingene die Steuererklärung für ihre Mandanten grundsätzlich spätestens 14 Monate nach Jahresende abgeben, also Ende Februar des übernächsten Jahres. Doch auch die Steuerberater bekommen fünf Monate mehr Zeit: Stichtag für die Steuererklärung 2022 ihrer Mandanten ist damit der 31. Juli 2024. Bezogen auf die Erklärung für 2021 bleibt sogar Zeit bis zum 31. August 2023. Klingt unlogisch, ist aber so.

Verlängerung einfach beantragen

Wer seine Steuererklärung nicht bis zum 30. September, beziehungsweise 2. Oktober 2023 fertigbekommt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Dafür muss man keine Formulare ausfüllen – es reicht aus, ein formloses Schreiben per Brief oder Fax ans Finanzamt zu schicken. Darin sollte man seine Steuernummer angeben und kurz begründen, warum man einen Aufschub benötigt. Auch kann man die Sachbearbeiter direkt anrufen und um eine Fristverlängerung bitten – die vermerken dies dann in Ihrer Akte.

Mehr Zeit für „freiwillige“

Alle, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, haben vier Jahre Zeit dafür. Die Fristen lauten folglich: Steuererklärung 2019: 31. Dezember 2023, 2020 bis 31. Dezember 2024, 2021 bis 31. Dezember 2025 und 2022 bis zum 31. Dezember 2026. Das gilt aber nur für Singles bis 10.908 Euro Jahreseinkommen oder Ehepaare bis 21.816 Euro Jahreseinkommen. Wer mehr verdient, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, das gilt auch für Rentner.

Nichtstun kann teuer werden

Wenn die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, bekommt zuerst eine Mahnung vom Finanzamt. Darin steht ein Termin, wann die vorliegen muss. Bleibt die auch aus, kommt eine Mahnung mit Versäumniszuschlag. Nach Fristablauf können die Finanzbeamten das Einkommen schätzen und einen Steuerbescheid zustellen. Danach hat man noch vier Wochen Zeit, dem Bescheid zu widersprechen. Ist diese Frist verstrichen, steht Ihre Steuer für 2022 fest und eventuelle Vergünstigungen, etwa durch Werbungskosten, können dann nicht mehr geltend gemacht werden.


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © yavdat – adobe stock