Personalausweise, die ab dem 2. August 2021 beantragt werden, müssen zwei Fingerabdrücke enthalten. Seit November 2010 konnten Ausweisinhaber sie abgeben oder darauf verzichten, jetzt werden sie zur Pflicht. Im Chip gespeichert Die Fingerabdrücke werden bei der Beantragung mittels digitalem Fingerabdruckscanner in den Bürgerbüros der Kommunen abgenommen und später auf dem
