Energiesteuern auf Diesel und Benzin sinken ab dem 1. Juni

Verzweifelter Mann an Tankstelle

Der Bundesrat hat am 20. Mai einer Reihe von Gesetzen zur Abmilderung der nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine angestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise zugestimmt. Eine unmittelbar bevorstehende Senkung der Energiesteuer kann so zu Diesel- und Benzinpreisen auf Vorkriegsniveau führen. Aber auch zu überforderten Tankstellen, fürchten Experten. Entlastet werden die Deutschen außerdem durch die Energiepauschale und durch die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage.

Für Diesel soll der Steuersatz ab dem 1. Juni um gut 14 Cent und für Benzin um fast 30 Cent sinken. Die eigentliche Steuerbelastung geht sogar noch weiter zurück. Denn auf den entfallenen Teil der Energiesteuer wird auch keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, liegt die steuerliche Entlastung insgesamt also bei 16,7 Cent pro Liter Diesel und 35,2 Cent pro Liter Benzin.

Engpässe beim Tanken zu erwarten

Die starke Senkung des Spritpreises stellt die Tankstellenbetreiber vor eine Herausforderung. Experten erwarten, dass diese ihre Bestände bis zum 1. Juni stark herunterfahren, um so wenig wie möglich hoch versteuerten Sprit billiger weiterverkaufen zu müssen. Andererseits sei damit zu rechnen, dass die Autofahrer ausgerechnet ab 1. Juni massenhaft an die Zapfsäulen fahren, um leere Tanks aufzufüllen. Vorübergehende Engpässe an den Stationen seien deshalb nicht komplett auszuschließen.

Weitere Steuerentlastungen

Durch die Zustimmung zum Steuerentlastungsgesetz 2022 bekommen Erwerbstätige einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto. Die Pauschale soll einen Ausgleich für die kurzfristig und drastisch gestiegenen Fahrtkosten darstellen. Darüber hinaus wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Steigen wird auch der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro, beides rückwirkend zum 1. Januar 2022.

EEG-Umlage fällt am 1. Juli

Außerdem hat der Bundesrat den Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Strompreisen entlastet. Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro kWh auf 0 Cent pro kWh. Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Empfängern ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds. Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen.

 


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Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Boonterm – adobe stock