Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro. Damit klettert auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf voraussichtlich 603 Euro. 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber zählt die Minijob-Zentrale derzeit im gewerblichen Bereich. Wie bei fast allen Vollzeitbeschäftigten muss auch bei Minijobs in der Regel mindestens der gesetzliche Mindestlohn









