Klare Lohnuntergrenzen sorgen für Fairness – und für Planungssicherheit im Betrieb. Seit 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Sozialpartner haben diesen Schritt in der Mindestlohnkommission vereinbart, das BMAS setzt








