Bund strukturiert seine Bauförderung neu

Leerstehender Laden

Das Bundesbauministerium will im neuen Jahr wieder Gas geben an der Wohnungsbaufront: Eigenheim-Bauherren erhalten ab dem 1. März mehr Planungssicherheit durch die Verdoppelung der Zinsbindungsfrist auf 20 Jahre. Auch die Neubauförderung (KFN) für den Bau preiswerter Wohnungen durch Investoren und Kommunen wird wieder mit einem Kreditvolumen von insgesamt einer Milliarde aufgelegt. Neu sind diese Programme: 250 Mio. für den Kauf von Altbauten durch junge Familien (ab Sommer) und 120 Mio. für den Umbau von leerstehenden Büro- und Gewerbeflächen zu Wohnungen ab Herbst 2024.

Neubauförderung startet wieder

Das KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) war im März 2023 aufgelegt worden. Neben privaten Bauherren sind hier vor allem Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche sowie Kommunen angesprochen. Das Fördervolumen hatte zunächst bei 750 Millionen Euro gelegen, war im Jahresverlauf 2023 noch auf insgesamt 1,68 Milliarden Euro aufgestockt worden. Mitte Dezember wurden die Zahlungen gestoppt, weil die Mittel ausgeschöpft waren. Im Februar soll es wieder anlaufen, hat Bauministerin Geywitz jüngst im Interview mit dem Handelsblatt angekündigt.

Mehr Planungssicherheit für Familien

Das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet künftig eine doppelt so lange Zinsbindung wie bisher, nämlich 20 statt bisher 10 Jahre. Es steht Familien sowie Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind offen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dafür 90.000 Euro nicht übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf selbst genutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen nach Effizienzhausstandard EH40. Die maximale KfW-Kredithöhe beläuft sich bei einem oder zwei Kindern auf 170.000 Euro, bei drei oder vier Kindern auf 200.000 Euro. Ab fünf können 220.000 Euro beantragt werden. Wer zusätzlich nach den Vorschriften des Nachhaltigkeitssiegels QNG baut, kann sein KfW-Kreditvolumen um weitere 50.000 Euro steigern.

Anstoß für den Bau preiswerten Wohnraums

Eine weitere Säule der Wohneigentums-Förderung ist das Programm KNN des Bundes. Dieses KfW-Förderprogramm will Anreize für den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment schaffen. Der Haushaltsauschuss des Bundestags hat erst vor kurzem den Weg für das neue Programm frei gemacht. Gefördert werden soll der Neubau von kleinen bis mittleren Wohneinheiten, zum Beispiel für Alleinerziehende und Senioren. Die Förderung erfolgt über Zinsverbilligungen. Zielgruppe ist die Bau- und Immobilienbranche. Derzeit werden die Förderkonditionen ausgearbeitet. „Wir werden die neue KfW-Förderung jetzt so zügig wie möglich auf den Weg bringen“, sagte die Ministerin im Handelsblatt-Interview. Insgesamt steht für dieses Programm in 2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Alte Häuser für junge Familien

Hierbei handelt es sich um ein neues Förderprogramm des Bundes, das ebenfalls über die KfW abgewickelt werden soll. Der Start ist für den Sommer 2024 geplant. Zielgruppe sind Familien mit minderjährigen Kindern, konkret geht es um den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden. Mit dem neuen Programm sollen vor allem leerstehende Wohnungen und Häuser abseits der Ballungsräume reaktiviert werden. Wer einen zinsverbilligten Kredit in Anspruch nimmt, für den wird es energetische Sanierungsauflagen geben. Die Konditionen werden derzeit ausgearbeitet. Die Fördersumme liegt bei insgesamt 350 Millionen Euro für 2024.

Umbau von Gewerbe zu Wohnungen

Auch dieses Programm ist ein neues Förderprogramm des Bundes. Deutschlandweit gibt es Leerstand bei Gewerbeimmobilien, also Büros und Räumen des Einzelhandels. Das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) hatte in einer Studie prognostiziert, dass hier ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten besteht. Zielgruppe dieses Förderprogramms ist die Bau- und Immobilienbranche. Auch hier werden die Programmdetails noch ausgearbeitet. Der Förderstart ist für den Herbst 2024 geplant. Die Fördersumme soll 2024 bei 120 Millionen Euro liegen.

 


Autor:
Volksbank Herford-Mindener Land – Bild © Gina Sanders – adobe stock