Ab dem 5. Oktober 2025 prüfen Zahlungsdienstleister beim Überweisen, ob IBAN und Empfängernamen zusammenpassen. Dieser Verfahren heißt „Verification of Payee“-Service (VoP) und stärkt Sicherheit, reduziert Fehlleitungen und stoppt Social-Engineering-Tricks – direkt vor dem Freigeben der Zahlung. Die Pflicht dazu folgt aus einer neuen EU-Verordnung zu Sofortüberweisungen. Was hinter Verification of
