Arbeitgeber zeigen sich den Führerschein einmal vor, dokumentieren sauber – fertig. Genau diesen Kern treibt der Bundesrat voran: Bei dauerhafter oder wiederholter Fahrzeugüberlassung entfällt eine erneute Prüfung ohne konkreten Anlass. Die Bundesregierung signalisiert Rückhalt für die Entlastung. Was im Entwurf steht Der Gesetzentwurf ergänzt § 21 Abs. 2 StVG um




