Immobilienmakler fürchten sich zurecht davor, in Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer unter die Räder zu kommen. Ein Grund, weshalb viele Exposés seit Jahren eher magerer als aussagekräftiger werden. Für mehr Formulierungsfreiheit hat jetzt ein Urteil des OLG Dresden gesorgt. Der Fall: Angeboten wurde ein 100 Jahre altes Wohnhaus, das der

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