Bauberufe bekommen ab August neue Ausbildungsordnungen

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Gelber Bauhelm liegt auf einem Tscih. Im Hintergrund unterhalten sich drei Personen mit Bauplänen in der Hand.

Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe in Ostwestfalen-Lippe ändert sich mit dem Ausbildungsjahr 2026/27 ein zentraler Rahmen der Ausbildung: Zum 1. August 2026 treten bundesweit neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe der Bauwirtschaft in Kraft. Die Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft wurde bereits am 6. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Gleichzeitig tritt die bisherige Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1999 außer Kraft. Betroffen sind 16 dreijährige und drei zweijährige Ausbildungsberufe in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau.

Große Reform nach vielen Jahren

Die Bauwirtschaft bekommt damit eine der umfassendsten Neuordnungen der vergangenen Jahre. Es ist für diese Berufsfamilie erst die dritte grundlegende Neuordnung seit 1977 und 1999. Die neuen Vorgaben wurden vom Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis erarbeitet.

Zu den neu geordneten Berufen gehören im Ausbau unter anderem Zimmerer, Stuckateure, Estrichleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Trockenbaumonteure sowie Ausbaufacharbeiter. Im Hochbau betrifft die Reform Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Feuerungs- und Schornsteinbauer, Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Hochbaufacharbeiter. Im Tiefbau geht es unter anderem um Straßenbauer, Kanalbauer und Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik, Brunnenbauer, Spezialtiefbauer, Gleisbauer und Tiefbaufacharbeiter.

Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Mittelpunkt

Inhaltlich reagiert die Neuordnung auf veränderte Anforderungen auf Baustellen. Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung erhalten deutlich mehr Gewicht. Das bisherige Thema Wärmedämmung wird zu umfassenderen Energieeffizienzmaßnahmen weiterentwickelt. Zudem wird das Bauen im Bestand über alle drei Ausbildungsjahre hinweg als Ausbildungsinhalt verankert. Auch Fragen der Materialwahl, der Baustelleneinrichtung, des Maschineneinsatzes und der Qualitätssicherung werden stärker unter Nachhaltigkeitsaspekten betrachtet.

Für die Baustellenpraxis ist auch die Digitalisierung wichtig. Das Bundesinstitut für Berufsbildung verweist hier insbesondere auf veränderte Arbeits- und Geschäftsprozesse durch Building Information Modelling. Künftige Fachkräfte sollen digitale Pläne lesen, Skizzen erstellen, Messungen durchführen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren können. Damit rücken Tätigkeiten stärker in den Vordergrund, die heute nicht mehr nur im Büro, sondern zunehmend direkt auf der Baustelle digital unterstützt werden.

Prüfungen werden neu strukturiert

Eine wichtige Änderung betrifft die Prüfungen in den 16 dreijährigen Ausbildungsberufen. Dort wird die gestreckte Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung eingeführt. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt. An ihre Stelle tritt Teil 1 der Prüfung nach zwei Ausbildungsjahren. Dieser Prüfungsteil fließt mit 40 Prozent in die Endnote ein, Teil 2 am Ende der Ausbildung mit 60 Prozent.

Für die drei zweijährigen Berufe Ausbaufacharbeiter, Hochbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiter wird die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe neu geregelt. Nach bestandener Abschlussprüfung kann die Ausbildung im dritten Jahr eines passenden dreijährigen Berufs fortgesetzt werden, wenn sich Betrieb und Auszubildende darauf verständigen. Die Ausbildungszeiten aus dem zweijährigen Beruf werden dann angerechnet.

Überbetriebliche Ausbildung bleibt zentral

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung bleibt ein fester Bestandteil der Bauausbildung. In einer dreijährigen Ausbildung sind mindestens 30 Wochen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten vorgesehen. Zusätzlich können Betriebe bis zu neun weitere Wochen mit den Ausbildungsstätten vereinbaren. Damit kann die überbetriebliche Ausbildung künftig bis zu 39 Wochen umfassen.

Für die Umsetzung wurden die Unterweisungspläne überarbeitet. Das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik teilte mit, dass für das erste Ausbildungsjahr sämtliche 91 Unterweisungspläne sowie die dazugehörigen Durchschnittskostenpläne fertiggestellt wurden. Grundlage dafür ist die Neuordnung der 19 Berufsbilder, die zum 1. August 2026 in Kraft tritt.

Betriebe müssen Ausbildungspläne anpassen

Für Ausbildungsbetriebe bedeutet die Reform vor allem organisatorische Vorbereitung. Die neuen Ausbildungsordnungen sind die Grundlage für die betriebliche Ausbildungsplanung. In der Verordnung ist festgelegt, dass Ausbildende spätestens zu Beginn der Ausbildung auf Basis des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden einen Ausbildungsplan erstellen müssen.

Das BIBB stellt dafür Umsetzungshilfen bereit. Insgesamt wurden 16 Publikationen der Reihe „Ausbildung gestalten“ veröffentlicht, in denen die neuen Strukturen, berufsspezifischen Vorgaben, Prüfungsregelungen und Ausbildungsinhalte erläutert werden. Für Betriebe in OWL, die ab August 2026 neue Ausbildungsverträge in Bauberufen abschließen, wird die Reform damit nicht nur ein Thema für die Ausbildungsabteilung, sondern auch für die Abstimmung mit Berufsschulen, überbetrieblichen Ausbildungszentren und Prüfungsausschüssen.

 


Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : Nuttapong punna – adobe stock

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