
Der Digitale Produktpass ist kein weiteres Etikett auf der Verpackung. Er soll künftig zentrale Informationen über ein Produkt digital bündeln – zum Beispiel zu Materialien, Herkunft, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit oder Umweltwirkung. Für viele Handwerksbetriebe ist das Thema noch nicht unmittelbar im Alltag angekommen. Der rechtliche Rahmen steht aber bereits: Die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft und erweitert die bisherigen Ökodesign-Regeln deutlich über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus.
Rahmen steht, Details folgen schrittweise
Die neue Verordnung ist zunächst ein Rahmen. Sie legt also nicht für jedes Produkt sofort konkrete Datensätze fest, sondern ermöglicht der EU-Kommission, für einzelne Produktgruppen verbindliche Anforderungen zu erlassen. Der Digitale Produktpass wird dabei als digitale Identitätskarte für Produkte, Komponenten und Materialien beschrieben. Welche Informationen genau enthalten sein müssen, hängt vom jeweiligen Produkt ab und wird in den folgenden Rechtsakten festgelegt.
Für die Jahre 2025 bis 2030 hat die EU-Kommission bereits erste Produktgruppen priorisiert. Dazu zählen unter anderem Textilien und Bekleidung, Möbel, Reifen, Matratzen sowie Eisen, Stahl und Aluminium. Die genannten Jahreszahlen beziehen sich nach der Darstellung der IHK Nord Westfalen auf die voraussichtliche Annahme delegierter Rechtsakte, nicht automatisch auf den Tag, an dem jeder Betrieb vollständig umgestellt sein muss.
Batteriepass macht den Anfang
Der erste konkrete Anwendungsfall ist der Batteriepass. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wird damit erstmals ein Digitaler Produktpass für Batterien der Elektromobilität, Industriebatterien ab zwei Kilowattstunden und Batterien für leichte Verkehrsmittel eingeführt. Verpflichtend wird er ab dem 18. Februar 2027. Der Pass soll umfassende Informationen über die Batterie bereitstellen, darunter auch Angaben zu Ersatzteilen oder zur Zerlegung in einem zugangsbeschränkten Bereich.
Für Handwerksbetriebe ist das vor allem dort relevant, wo Batterien in Produkte eingebaut, gewartet, weiterverkauft oder als Bestandteil technischer Systeme eingesetzt werden. Aber der Batteriepass ist nur der Auftakt. Mit weiteren Produktgruppen rückt das Thema auch näher an Gewerke heran, die Möbel, Metallteile, textile Komponenten oder technische Produkte herstellen, weiterverarbeiten oder als Zulieferer in größere Wertschöpfungsketten eingebunden sind.
Verantwortung liegt nicht nur beim Hersteller
Formal müssen Hersteller, die ein betroffenes Produkt in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, den Digitalen Produktpass bereitstellen. Das gilt nach Darstellung der IHK Nord Westfalen auch für Importeure, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern auf den Markt bringen. Vertreiber müssen sicherstellen, dass ein Produkt über einen Digitalen Produktpass verfügt, Händler müssen ihren Kunden einen leichten Zugang ermöglichen.
Damit endet die praktische Wirkung aber nicht beim Hersteller. Ein Produktpass kann nur funktionieren, wenn die dafür nötigen Daten entlang der Lieferkette vorhanden sind. Das Bundesumweltministerium beschreibt den Produktpass ausdrücklich als Instrument für den gesamten Produktkreislauf: Rohstoffproduzenten, Hersteller, Handel, Nutzer, Reparaturbetriebe und Abfallwirtschaft liefern oder erhalten jeweils unterschiedliche Informationen.
Für kleine und mittlere Betriebe bedeutet das: Auch wer rechtlich nicht selbst den Pass erstellen muss, kann von Kunden oder Auftraggebern nach strukturierten Produktdaten gefragt werden. Das betrifft Materialangaben, Lieferantennachweise, Reparaturhinweise, Recyclinginformationen oder Angaben zur Zusammensetzung von Bauteilen. Je näher ein Betrieb an industriellen Lieferketten arbeitet, desto früher kann dieser Druck entstehen.
Datenbestand wird zur Vorarbeit
Die größte Umstellung dürfte weniger im QR-Code liegen als im Datenbestand dahinter. Viele Informationen sind in den Betrieben bereits vorhanden, aber oft verteilt: in Angeboten, Stücklisten, Rechnungen, Lieferantenerklärungen, technischen Zeichnungen, Materialdatenblättern oder Excel-Tabellen. Künftig wird entscheidend sein, ob diese Informationen eindeutig einem Produkt, einer Charge oder einem Bauteil zugeordnet werden können.
Sinnvoll ist deshalb zunächst eine nüchterne Bestandsaufnahme. Welche Produkte werden selbst hergestellt? Welche Komponenten werden zugekauft? Welche Materialien sind regelmäßig im Einsatz? Welche Nachweise liefern Vorlieferanten bereits heute? Und welche Kunden könnten künftig Daten in standardisierter Form verlangen? Diese Fragen lassen sich auch ohne fertige Detailvorgaben der EU beantworten.
Kein reines Nachhaltigkeitsthema
Der Digitale Produktpass wird häufig als Umweltinstrument beschrieben. Das ist richtig, greift aber zu kurz. Er soll auch Behörden die Prüfung von Produktanforderungen erleichtern, Verbrauchern verlässlichere Informationen geben und Unternehmen helfen, Daten über Reparatur, Wiederverwendung und Recycling besser zu nutzen. Die EU-Kommission nennt ausdrücklich auch die rechtliche Konformität, die Kreislauffähigkeit und die Nachhaltigkeit als Ziele des Passes.
Für Betriebe kann das zusätzlichen Aufwand bedeuten. Gleichzeitig wird Produktdokumentation damit stärker zu einem Wettbewerbsfaktor. Wer seine Materialien, Lieferketten und Nachweise sauber dokumentiert, wird Anfragen großer Kunden leichter beantworten können. Wer dagegen erst beginnt, wenn konkrete Fristen gesetzt sind, riskiert hektische Nacharbeit.
Früh prüfen, aber nicht in Panik verfallen
Noch sind nicht alle Detailpflichten festgelegt. Gerade deshalb sollte das Thema nicht mit Aktionismus verwechselt werden. Für viele Handwerksbetriebe wird es zunächst darum gehen, die eigene Rolle realistisch einzuordnen: Hersteller, Importeur, Händler, Zulieferer, Reparaturbetrieb oder reiner Dienstleister. Daraus ergibt sich, welche Pflichten unmittelbar greifen und welche Anforderungen eher über Kundenbeziehungen in den Betrieb kommen.
Klar ist aber: Der Digitale Produktpass wird die Produktdokumentation in Europa verändern. Für das Handwerk ist er kein rein abstraktes EU-Thema, sondern eine Entwicklung, die über Lieferketten Schritt für Schritt auch kleinere Betriebe erreicht. Wer heute Ordnung in Material-, Produkt- und Lieferantendaten bringt, schafft damit die Grundlage, künftige Anforderungen ohne Bruch im Betriebsalltag zu erfüllen.
Autor:
Volksbank in Ostwestfalen – Bild © : romaset – adobe stock